Teilnahmebedingungen der Volkshochschule Oder-Spree

Teilnahmebedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

 Stand 01.08.2020

Die Volkshochschule (VHS) ist eine öffentliche Einrichtung des Landkreises Oder-Spree. Rechtliche Grundlage für die VHS sind die Verfassung des Landes Brandenburg, das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz (BbgWBG), sowie die durch den Kreistag des Landkreises Oder-Spree bestimmte Satzung und Gebührensatzung.

Teilnehmerinnen/Teilnehmer

An Veranstaltungen der VHS kann teilnehmen, wer mindestens 16 Jahre alt ist. Der VHS-Leiter kann für einzelne Veranstaltungen ein höheres oder niedrigeres Mindestalter festsetzen.

Anmeldung

Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung kann in der Geschäftsstelle oder den Regionalstellen der VHS in Fürstenwalde, Beeskow, Erkner und Eisenhüttenstadt persönlich, per Post, online über unsere Homepage oder E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars erfolgen. Hat sich ein Teilnehmer verbindlich angemeldet, kommt ein Vertrag zustande und die festgelegte Teilnahmegebühr ist zu zahlen. Die Reservierung eines Kursplatzes kann vorab telefonisch erfolgen.

Kursbeginn/Teilnehmerzahl

Die Kurse beginnen in der Regel wie im Internet bzw. auf der Kursanmeldung ausgewiesen. Nach der verbindlichen Anmeldung erhält der Teilnehmer keine weitere schriftliche oder telefonische Einladung. Kann ein Kurs aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht zum ausgewiesenen Datum beginnen, ist die VHS berechtigt einen späteren Beginn oder den Kursausfall festzulegen. In diesen Fällen wird der Teilnehmer von der VHS informiert.
Veranstaltungen und Kurse werden in der Regel mit nicht unter 10 Teilnehmern begonnen.

Gebührenpflicht/Gebühren

  1. Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der VHS ist eine Gebühr an den Landkreis Oder-Spree zu zahlen. Die Gebühr wird von der VHS des Landkreises im Rahmen der Gebührensatzung per Gebührenbescheid erhoben. 
  2. Jeder Teilnehmer, der sich für eine Veranstaltung oder Kurs angemeldet hat, ist zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Die Zahlung erfolgt per Überweisung.
  3. Stillschweigender Verzicht auf die Teilnahme oder nicht fristgemäße Abmeldung entbinden nicht von der Zahlungspflicht.
  4. Die Teilnahmegebühr setzt sich aus der Kursgebühr und der Verwaltungsgebühr zusammen. Die jeweils gültige Gebühr ist dem aktuellen Programm zu entnehmen. Sie gilt für alle Veranstaltungen und Kurse, die während der Gültigkeitsdauer des Programms beginnen. Wird bei Kursen die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, ist die Durchführung mit einer Kostenumlage durch die Teilnehmer möglich.

Gebührenermäßigung

  1. Eine Ermäßigung wird nur bei den Kursgebühren gewährt. Zuschläge und Verwaltungsgebühren werden nicht ermäßigt.
  2. Sie ist von dem Teilnehmer zusammen mit der verbindlichen Anmeldung zu beantragen. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen.
  3. Ermäßigungen in Höhe von 30 % auf die Kursgebühr werden Teilnehmern gewährt, deren persönliches monatliches Einkommen nach Abzug: 
  • der Lohn- bzw. Einkommenssteuer und
  • der gesetzlichen Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen 1.167,00 EUR nicht übersteigt. 

   Dafür muss ein aktueller Nachweis vorliegen!

Rücktritt/Gebührenerstattung

  1. Angemeldete Teilnehmer können rechtzeitig, spätestens 7 Tage vor dem 1. Kurstag schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Posteingang bei der Volkshochschule Landkreis Oder-Spree.
  2. Danach bzw. während des Kurses kann ein Rücktritt nur schriftlich mit Nachweis eines triftigen Grundes erfolgen: 
  •  wenn Teilnehmer laut ärztlicher Bescheinigung infolge Krankheit an der weiteren Teilnahme verhindert sind,
  •  durch Umzug in einen anderen Ort (Ummeldebestätigung) oder 
  •  aufgrund geänderter Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulverhältnisse laut Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Schule.

   Die Nachweise sind mit der schriftlichen Abmeldung oder spätestens innerhalb von 3 Wochen einzureichen.

  1. Die Kursgebühr wird anteilig vom Zeitpunkt des Rücktritts erstattet. Verwaltungsgebühren und Zuschläge werden bei einem Rücktritt nicht erstattet.

Medien

Lehrbücher sind von den Teilnehmenden selbst zu kaufen, andere Unterrichtsmaterialien (Folien, Fotokopien usw.) und amtliche Beglaubigungen sind nach der Verwaltungsgebührensatzung (Stand 19.12.2008) des Landkreise Oder-Spree zu bezahlen.

Haftung/Unfall

Die VHS haftet im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht. Sie haftet nicht bei Unfällen und Schäden, die auf dem Weg zu oder von Veranstaltungen entstanden sind und nicht bei Diebstahl, Verlusten und Beschädigungen während der Veranstaltung.

Hausordnung

Die VHS bittet die Teilnehmer um Verständnis dafür, dass in den Gebäuden, die von der VHS genutzt werden, Rauchverbot besteht. Im gemeinsamen Interesse werden die Teilnehmer gebeten, alle genutzten Räume so zu verlassen, wie sie sie vorgefunden haben.

Sonstiges

Die Teilnehmenden vereinbaren mit den Kursleitern selbst eine Pausenregelung. Nachholtermine für Ausfälle (durch VHS oder Kursleiter) werden in Absprache mit den Teilnehmenden vereinbart. 
Während der Schulferien im Land Brandenburg finden keine Kursveranstaltungen statt. Ausnahmen sind nach Absprache mit der VHS möglich.

Datenschutz

Der Schutz personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der VHS auf Grundlage der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung. 

Bemerkung:

Es gelten die Satzung und Gebührensatzung der VHS in der jeweils geltenden Fassung.

Zum besseren Lesen des Textes wurde auf die Verwendung der zusätzlichen weiblichen Form bei Personen verzichtet.

 

Veranstaltungskalender

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