Bildungsfreistellung / Bildungsurlaub in Brandenburg

Bildungsfreistellung - auch "Bildungsurlaub" - ist ein Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen. Zehn Tage innerhalb zweier Kalenderjahre stehen für politische, berufliche oder kulturelle Weiterbildung zur Verfügung.

Die Freistellung macht eine Teilnahme während der Arbeitszeit möglich. Währenddessen wird der Lohn fortgezahlt. Geregelt ist dies im Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz. Die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Bildungsfreistellung erleichtert berufstätigen Erwachsenen mit ihrer knappen Zeit die Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen und unterstützt so die in ganz Europa verfolgte Idee vom "Lebenslangen Lernen".

Erster Schritt zur Inanspruchnahme ist die Wahl einer geeigneten Veranstaltung. Hierbei kommt es nicht allein auf Ihre Bildungswünsche an. Es ist zusätzlich darauf zu achten, dass die ausgewählte Veranstaltung anerkannt ist, denn nur für die Teilnahme an anerkannten Veranstaltungen kann der gesetzliche Anspruch geltend gemacht werden. Welche Veranstaltungen anerkannt sind, erfahren Sie entweder direkt vom Veranstalter oder Sie nutzen die Liste der anerkannten Veranstaltungen im Internet.

Nach der Wahl einer geeigneten Veranstaltung ist Freistellung gegenüber der Beschäftigungsstelle spätestens sechs Wochen vorher schriftlich geltend zu machen. Hierzu erhalten Sie vom Veranstalter eine Anmeldebestätigung, aus der Titel, Zeitraum und Anerkennung der Veranstaltung ersichtlich sind. Nach der Teilnahme an der Veranstaltung wird Ihnen kostenfrei eine Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. In der Übersicht Initiates file download"Der Weg zur Bildungsfreistellung" sind Ablauf und einzelne Handlungsschritte anschaulich dargestellt.

Nach dem Brandenburgischen Weiterbildungsgesetz ist der Veranstalter verpflichtet, gegenüber dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in anonymisierter Form Auskunft über die Anzahl, das Geschlecht, die berufliche Qualifikation etc. der Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zu geben. Um dieser Berichtspflicht nachzukommen, ist der Veranstalter auf die Angaben der Teilnehmenden angewiesen.

Siehe Homepage des Ministeriums für Bildung, Jugend uns Sport (MBJS)Opens external link in new windowwww.mbjs.brandenburg.de

 

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Dezember 2024