2. Ferienregelung
Während der Schulferien im Land Brandenburg finden keine Kursveranstaltungen statt. Ausnahmen sind nach Absprache mit der Volkshochschule möglich.
Während der Schulferien sind die Sprechzeiten eingeschränkt.
3. Wann erscheint das neue Programm?
Das Programm erscheint zwei Mal pro Jahr. Im Januar für das Frühjahrssemester und im August für das Herbstsemester. Auf unserer Homepage (www.vhs-los.de) wird das Programm ständig aktualisiert.
4. Wie bekomme ich das neue Programm?
Unser ausführliches Angebot finden Sie auf unserer Homepage unter www.vhs-los.de.
Ein Programm in Kurzform erhalten Sie kostenlos über die Presse im Januar und August.
Auf Nachfrage schicken wir Ihnen das Programm gerne zu.
Das Programm finden Sie außerdem an einzelnen Standorten z.B . Tourismusinformationen, Rathäusern und Gemeindeverwaltungen, Arztpraxen, Kindergärten, Bibliotheken etc.
5. Wie / wo kann ich mich beraten lassen?
Für Auskünfte können Sie sich telefonisch, per E-Mail, oder persönlich an die Mitarbeiterinnen der Volkshochschule wenden.
Falls Sie eine individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen dafür gerne die jeweilige Leitung des Fachbereiches zur Verfügung.
6. Wie melde ich mich an?
Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung kann in der Geschäftstelle oder den Regionalstellen der VHS in Fürstenwalde, Beeskow, Erkner und Eisenhüttenstadt persönlich, per Post, online über unsere Homepage oder E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars erfolgen. Hat sich ein Teilnehmer verbindlich angemeldet, kommt ein Vertrag zustande und die festgelegte Teilnahmegebühr ist zu zahlen. Die Reservierung eines Kursplatzes kann vorab telefonisch erfolgen.
7. Bekomme ich eine Anmeldebestätigung?
Grundsätzlich nicht.
Mit Eingang des Anmeldeformulars bei der Volkshochschule Oder-Spree ist die Anmeldung verbindlich. Es wird keine Anmeldebestätigung oder Einladung versandt!
Die Mitarbeiter der Volkshochschule setzen sich nur mit Ihnen in Verbindung, wenn sich der Kursbeginn verschiebt bzw. der Kurs ausfällt. Bitte kommen Sie rechtzeitig zum Kursbeginn!
Stillschweigender Verzicht auf die Teilnahme oder nicht fristgemäße Abmeldung entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Die Rechnungslegung erfolgt per Gebührenbescheid.
8. Was mache ich wenn ein Kurs schon ausgebucht ist oder bereits begonnen hat?
Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.
9. Nicht der richtige Kurs? Kann ich mich ummelden?
Um dem vorzubeugen, bietet die VHS Beratungen / Einstufungstests z. B. Englisch an.
Sollten Sie dennoch den Kurs in eine andere Niveaustufe wechseln wollen, wenden Sie sich vorher an die Mitarbeiter der VHS (nicht über die Kursleiter).
10. Gibt es Einstufungstests für Sprachkurse?
Ja, wir schicken Ihnen auch gerne auf Anfrage einen Test zu. Sie können diesen auch downloaden, sich sofort testen und im Anschluss gleich anmelden - Tests und Prüfungen
11. Werde ich benachrichtigt wenn ein Kurs ausfällt?
Wenn ein Kurs nicht zustande kommt, benachrichtigen wir Sie so früh wie möglich.
Da wir Sie bei kurzfristigen Terminänderungen tagsüber benachrichtigen möchten, hinterlassen Sie die Rufnummer, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
12. Wie bezahle ich die Teilnahmegebühr (Bankverbindung)?
Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der VHS ist eine Gebühr an den Landkreis Oder-Spree zu zahlen.
Die Gebühr wird von der VHS des Landkreises im Rahmen der Gebührensatzung per Gebührenbescheid erhoben.
Jeder Teilnehmer, der sich für eine Veranstaltung oder Kurs angemeldet hat, ist zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Die Zahlung kann per Überweisung oder durch Barzahlung erfolgen.
13. Wie bekomme ich eine Ermäßigung?
Eine Ermäßigung wird nur bei den Kursgebühren gewährt. Zuschläge und Verwaltungsgebühren werden nicht ermäßigt.
Sie ist von dem Teilnehmer zusammen mit der verbindlichen Anmeldung zu beantragen. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Ermäßigungen in Höhe von 30 % auf die Kursgebühr werden Teilnehmern gewährt, deren persönliches monatliches Einkommen nach
Abzug:
- der Lohn- bzw. Einkommenssteuer und
- der gesetzlichen Beiträge
zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen 1.167,00 EUR nicht übersteigt. Dafür muss ein aktueller Nachweis vorliegen!
14. Was ist wenn eine abweichende Rechnungsanschrift gewünscht wird?
Diese ist uns spätestens mit der verbindlichen Anmeldung mitzuteilen.
15. Wie kann ich von einer verbindlichen Anmeldung zurück treten?
Angemeldete Teilnehmer können rechtzeitig, spätestens 7 Tage vor dem 1. Kurstag schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Posteingang bei der Volkshochschule Landkreis Oder-Spree.
Danach bzw. während des Kurses kann ein Rücktritt nur schriftlich mit Nachweis eines triftigen Grundes erfolgen:
- wenn Teilnehmer laut ärztlicher Bescheinigung infolge Krankheit an der weiteren Teilnahme verhindert sind,
- durch Umzug in einen anderen Ort (Ummeldebestätigung) oder
- aufgrund geänderter Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulverhältnisse laut Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Schule.
Die Nachweise sind mit der schriftlichen Abmeldung oder spätestens innerhalb von 3 Wochen einzureichen.
Die Kursgebühr wird anteilig vom Zeitpunkt des Rücktritts erstattet. Verwaltungsgebühren und Zuschläge werden bei einem Rücktritt nicht erstattet.
18. Werden Firmenkurse angeboten?
Ja, auf Nachfrage. Bitte setzen Sie sich in dem Fall telefonisch mit uns in Verbindung.