Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Allgemeines
Die Kontaktdaten der einzelnen Regionalstellen finden Sie unter diesem Link.
Während der Schulferien im Land Brandenburg finden keine Kursveranstaltungen statt. Ausnahmen sind nach Absprache mit der Volkshochschule möglich.
Während der Schulferien sind die Sprechzeiten eingeschränkt.
Programm
Das Programm erscheint zwei Mal pro Jahr. Im Januar für das Frühjahrssemester und im August für das Herbstsemester. Auf unserer Homepage (www.vhs-los.de) wird das Programm ständig aktualisiert.
Unser ausführliches Angebot finden Sie auf unserer Homepage unter www.vhs-los.de.
Ein Programm in Kurzform erhalten Sie kostenlos über die Presse im Januar und August. Auf Nachfrage schicken wir Ihnen das Programm gerne zu. Das Programm finden Sie außerdem an einzelnen Standorten zum Beispiel bei Tourismusinformationen, Rathäusern und Gemeindeverwaltungen, Arztpraxen, Kindergärten, Bibliotheken und übrige.
Für Auskünfte können Sie sich telefonisch, per E-Mail, oder persönlich an die Mitarbeiterinnen der Volkshochschule wenden. Falls Sie eine individuelle Beratung wünschen, steht Ihnen dafür gerne die jeweilige Leitung des Fachbereiches zur Verfügung. Zur Mitarbeiterübersicht
Anmeldung
Die verbindliche Anmeldung zu einem Kurs oder einer Veranstaltung kann in der Geschäftsstelle oder den Regionalstellen der Volkshochschule in Fürstenwalde, Beeskow, Erkner und Eisenhüttenstadt persönlich, per Post, online über unsere Homepage oder E-Mail unter Verwendung des entsprechenden Anmeldeformulars erfolgen. Hat sich ein Teilnehmer verbindlich angemeldet, kommt ein Vertrag zustande und die festgelegte Teilnahmegebühr ist zu zahlen. Die Reservierung eines Kursplatzes kann vorab telefonisch erfolgen.
Grundsätzlich nicht. Mit Eingang des Anmeldeformulars bei der Volkshochschule Oder-Spree ist die Anmeldung verbindlich. Es wird keine Anmeldebestätigung oder Einladung versandt! Die Mitarbeiter der Volkshochschule setzen sich nur mit Ihnen in Verbindung, wenn sich der Kursbeginn verschiebt beziehungsweise der Kurs ausfällt. Bitte kommen Sie rechtzeitig zum Kursbeginn!
Stillschweigender Verzicht auf die Teilnahme oder nicht fristgemäße Abmeldung entbinden nicht von der Zahlungspflicht. Die Rechnungslegung erfolgt per Gebührenbescheid.
Bitte setzen Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung.Zur Regionalstellenübersicht
Um dem vorzubeugen, bietet die VHS Beratungen und Einstufungstests beziehungsweise Englisch an. Sollten Sie dennoch den Kurs in eine andere Niveaustufe wechseln wollen, wenden Sie sich vorher an die Mitarbeiter der Volkshochschule (nicht über die Kursleiter). Zur Mitarbeiterübersicht
Ja, wir schicken Ihnen auch gerne auf Anfrage einen Test zu. Sie können diesen auch downloaden, sich sofort testen und im Anschluss gleich anmelden. Zur Informationsseite Tests und Prüfungen
Wenn ein Kurs nicht zustande kommt, benachrichtigen wir Sie so früh wie möglich. Da wir Sie bei kurzfristigen Terminänderungen tagsüber benachrichtigen möchten, hinterlassen Sie die Rufnummer, unter der Sie tagsüber zu erreichen sind.
Gebührenpflicht & Gebühren
Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der VHS ist eine Gebühr an den Landkreis Oder-Spree zu zahlen. Die Gebühr wird von der Volkshochschule des Landkreises im Rahmen der Gebührensatzung per Gebührenbescheid erhoben.
Jeder Teilnehmer, der sich für eine Veranstaltung oder Kurs angemeldet hat, ist zur Zahlung der Teilnahmegebühr verpflichtet. Die Zahlung kann per Überweisung oder durch Barzahlung erfolgen.
Eine Ermäßigung wird nur bei den Kursgebühren gewährt. Zuschläge und Verwaltungsgebühren werden nicht ermäßigt. Sie ist von dem Teilnehmer zusammen mit der verbindlichen Anmeldung zu beantragen. Die Voraussetzungen sind nachzuweisen.
Ermäßigungen in Höhe von 30 % auf die Kursgebühr werden Teilnehmern gewährt, deren persönliches monatliches Einkommen nach Abzug:
- der Lohn- beziehungsweise Einkommenssteuer und
- der gesetzlichen Beiträge
- zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherungen 1.167,00 Euro nicht übersteigt.
Dafür muss ein aktueller Nachweis vorliegen!
Diese ist uns spätestens mit der verbindlichen Anmeldung mitzuteilen.
Angemeldete Teilnehmer können rechtzeitig, spätestens 7 Tage vor dem 1. Kurstag schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Ausschlaggebend für die Wahrung der Frist ist der Posteingang bei der Volkshochschule Landkreis Oder-Spree. Danach beziehungsweise während des Kurses kann ein Rücktritt nur schriftlich mit Nachweis eines triftigen Grundes erfolgen:
- wenn Teilnehmer laut ärztlicher Bescheinigung infolge Krankheit an der weiteren Teilnahme verhindert sind,
- durch Umzug in einen anderen Ort (Ummeldebestätigung) oder
- aufgrund geänderter Arbeits-, Ausbildungs- oder Schulverhältnisse laut Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers oder der Schule.
Die Nachweise sind mit der schriftlichen Abmeldung oder spätestens innerhalb von 3 Wochen einzureichen. Die Kursgebühr wird anteilig vom Zeitpunkt des Rücktritts erstattet. Verwaltungsgebühren und Zuschläge werden bei einem Rücktritt nicht erstattet.